Weitere Entscheidung unten: BFH, 16.11.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.04.1994 - 16 Wx 52/94   

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https://dejure.org/1994,3470
OLG Köln, 13.04.1994 - 16 Wx 52/94 (https://dejure.org/1994,3470)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.04.1994 - 16 Wx 52/94 (https://dejure.org/1994,3470)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. April 1994 - 16 Wx 52/94 (https://dejure.org/1994,3470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormundschaftsrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines Minderjährigen auf Erteilung der Genehmigung zum selbständigen Betrieb eines beabsichtigten Erwerbsgeschäftes

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 112
    Genehmigung eines Erwerbsgeschäfts des Minderjährigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1450
  • MDR 1994, 1124
  • FGPrax 1995, 48
  • FamRZ 1995, 93
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Jena, 22.03.2013 - 2 WF 26/13

    Beteiligung eines Minderjährigen an Kommanditgesellschaft nicht

    Deshalb ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Entscheidung, ob die gemäß §§ 1821, 1822 BGB erforderliche Genehmigung erteilt oder verweigert wird, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist (BGH NJW 1986, 2829 /2830; BGH WM 1995, 64 /65; BayObLGZ 1995, 230/236 m. w. N.; BayObLG NJW-RR 1995, 387 und ständige Rechtsprechung; auch OLG Köln NJW-RR 1994, 1450 /1451; ebenso Palandt/Diederichsen, a. a. O., § 1828 Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 22.08.2013 - 8 UF 144/13

    Ermächtigung der Eltern zur Führung eines selbstständigen Betriebs eines

    Auf dieser Grundlage ist dann weiter zu erwägen, ob er "die zum selbständigen Betrieb des beabsichtigten Erwerbsgeschäfts erforderlichen Eigenschaften, Kenntnisse und Fähigkeiten hat" und ob er gewillt und in der Lage ist, "die mit dem Geschäft verbundenen Verantwortungen und Verpflichtungen dritten Personen und der Allgemeinheit gegenüber" zu erfüllen, und ob ihn etwa "sonstige tatsächliche Gründe daran hindern", sich in der gebotenen Weise um das Geschäft zu kümmern (v.Staudinger/Knothe, BGB, 13. Auflage [2012], § 112 Rn 8, und NK-BGB/Baldus, § 112 Rn 10 ff., wo jeweils auf OLG Köln, NJW-RR 1994, 1450 f. = FamRZ 1995, 93, 95 verwiesen wird).
  • BayObLG, 05.03.1997 - 1Z BR 210/96

    Vormundschaftsgerichtliche Prüfung bei Genehmigung zur Gründung einer

    (1) Deshalb ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Entscheidung, ob die gemäß §§ 1821, 1822 BGB erforderliche Genehmigung erteilt oder verweigert wird, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist (BGH NJW 1986, 2829/2830; BGH WM 1995 64/65; BayObLGZ 1995, 230/236 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1995, 387 und ständige Rechtsprechung; auch OLG Köln NJW-RR 1994, 1450/1451; ebenso Palandt/Diederichsen BGB 56. Aufl. § 1828 Rn. 4; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 26b m.w.N.; Klüsener Rpfleger 1990, 321/330; Jaspersen FamRZ 1996, 393/395).
  • BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94

    Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und

    1a Z 7/89">FamRZ 1990, 208/209 und ständige Rechtsprechung; OLG Hamm OLGZ 1983, 148/150; so auch OLG Köln NJW-RR 1994, 1450 zu § 112 BGB ; Palandt/Diederichsen § 1828 Rn. 4; Klüsener Rpfleger 1990, 321/330).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2023 - 18 WF 208/22

    Familiengerichtliche Genehmigung der Ermächtigung eines Minderjährigen zum

    Dabei kommt es für die Ermessensausübung entscheidend darauf an, ob der Minderjährige bereits über sein Lebensalter hinaus gereift ist und sich im Rechtsalltag im Wesentlichen wie ein Volljähriger benehmen kann und dies nach Einschätzung des Familiengerichts seiner Veranlagung nach auch tun wird (OLG Karlsruhe vom 11.08.2022 - 5 WF 72/22, juris Rn. 9; OLG Naumburg vom 22.08.2013 - 8 UF 144/13, juris Rn. 15; OLG Köln vom 13.04.1994 - 16 Wx 52/94, juris Rn. 2; jurisPK-BGB/Hansen, a.a.O., § 112 Rn. 21; Staudinger/Klumpp, a.a.O., § 112 Rn. 20).

    Maßgeblich ist insoweit, ob er trotz seiner Minderjährigkeit von seiner körperlichen und geistigen Entwicklung, seiner Persönlichkeitsstruktur und seinem Charakter her bereits in der Lage ist, die Risiken des Geschäftes zu überschauen und abzuwägen und das Unternehmen eigenständig zu führen (OLG Köln vom 13.04.1994 - 16 Wx 52/94, juris Rn. 4).

  • OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03

    Prozesskostenhilfebewilligung im Vaterschaftsfeststellungsprozess: Ablehnung

    Die Rechtsprechung vertritt in diesem Zusammenhang sogar teilweise die Ansicht, dass gerade die besondere Sachkenntnis des Jugendamts es erfordert, umgekehrt der Gegenseite unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1994, 1124; OLG Nürnberg JurBüro 1993, 231; a.A. OLG Hamburg DAVorm 2000, 505, 507).
  • OLG Schleswig, 20.07.2020 - 15 WF 192/19

    Voraussetzungen einer familienrechtlichen Genehmigung des selbständigen Betriebs

    Vor diesem Hintergrund ist Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung der Ermächtigung des Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts durch die Kindeseltern, dass der Minderjährige über seine Jahre hinaus gereift ist und sich damit im Rechts- und Erwerbsleben schon im Wesentlichen wie ein Volljähriger verhalten kann und dies seiner Veranlagung nach auch tun wird (vgl. OLG Köln, FamRZ 1995, 93; OLG Naumburg, BeckRS 2014, 23394).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2022 - 5 WF 72/22

    Genehmigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

    Eine solche besondere Reife kann sich aus der Teilnahme des Minderjährigen an einem entsprechenden Kurs der Industrie- und Handelskammer, durch praktische Arbeit oder durch Praktika in einem Unternehmen ergeben (vgl. OLG Naumburg, a.a.O., Rn. 18; OLG Köln vom 13.04.1994 - 16 Wx 52/94, juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BFH, 16.11.1993 - VIII R 33/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1330
BFH, 16.11.1993 - VIII R 33/92 (https://dejure.org/1993,1330)
BFH, Entscheidung vom 16.11.1993 - VIII R 33/92 (https://dejure.org/1993,1330)
BFH, Entscheidung vom 16. November 1993 - VIII R 33/92 (https://dejure.org/1993,1330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 174, 322
  • NJW-RR 1994, 1450
  • BB 1994, 1486
  • DB 1994, 1600
  • BStBl II 1994, 632
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 221/80

    Zur Frage des Zuflusses nicht ausgezahlter Zinszahlungsschulden einer GmbH an

    Auszug aus BFH, 16.11.1993 - VIII R 33/92
    Unter besonderen Umständen genügt auch eine Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480, unter 2. a, und vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, 52, BStBl II 1993, 602).

    Der Kläger konnte auch nicht deshalb über die Zinsbeträge verfügen, weil er beherrschender Gesellschafter der GmbH war und es deshalb in der Hand hatte, sich fällige Beträge auszahlen zu lassen (s. dazu BFH in BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480, unter 2. b der Gründe, m. w. N.).

    Selbst wenn man mit dem FG davon ausgeht, daß die Zinsforderung nicht wertlos und der Zufluß nicht schon aus diesem Grunde auszuschließen war (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1987 VIII R 211/82, BFH/NV 1988, 224), setzte diese Annahme nicht nur voraus, daß die Gesellschaft hinreichende Geldmittel hatte oder sich diese beschaffen konnte, sondern - wie der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480 ausgeführt hat - auch, daß eine eindeutige und unbestrittene Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft vorliegt und diese fällig ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Mai 1989 I R 159/85, BFH/NV 1990, 635, unter 5. der Gründe).

  • BFH, 05.02.1992 - I R 127/90

    Einkommensbegriff des § 47 Abs. 2 S. I KStG

    Auszug aus BFH, 16.11.1993 - VIII R 33/92
    Der GmbH steht insoweit jedenfalls ein Leistungsverweigerungsrecht zu (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1992 I R 127/90, BFHE 166, 356, BStBl II 1992, 532, und vom 5. Februar 1992 I R 79/89, BFH/NV 1992, 629, sowie Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 15. Aufl., 1988, § 30 Rdnr. 21, m. w. N.).
  • BFH, 21.10.1981 - I R 230/78

    Zum Zeitpunkt des Zuflusses der Gewinnausschüttung einer GmbH

    Auszug aus BFH, 16.11.1993 - VIII R 33/92
    Ob das dazu führt, daß die Fälligkeit der Zinsschuld hinausgeschoben wird (vgl. - für Gewinnausschüttungen - BFH-Urteil vom 21. Oktober 1981 I R 230/78, BFHE 134, 315, BStBl II 1982, 139), kann hier offenbleiben.
  • BFH, 02.03.1993 - VIII R 13/91

    Wird Käufer von Aktien die Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich bestimmter

    Auszug aus BFH, 16.11.1993 - VIII R 33/92
    Unter besonderen Umständen genügt auch eine Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480, unter 2. a, und vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, 52, BStBl II 1993, 602).
  • BFH, 21.07.1987 - VIII R 211/82

    Erfolglosigkeit von Warentermingeschäften nach Erlaß oder Änderung der

    Auszug aus BFH, 16.11.1993 - VIII R 33/92
    Selbst wenn man mit dem FG davon ausgeht, daß die Zinsforderung nicht wertlos und der Zufluß nicht schon aus diesem Grunde auszuschließen war (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1987 VIII R 211/82, BFH/NV 1988, 224), setzte diese Annahme nicht nur voraus, daß die Gesellschaft hinreichende Geldmittel hatte oder sich diese beschaffen konnte, sondern - wie der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480 ausgeführt hat - auch, daß eine eindeutige und unbestrittene Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft vorliegt und diese fällig ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Mai 1989 I R 159/85, BFH/NV 1990, 635, unter 5. der Gründe).
  • BFH, 10.05.1989 - I R 159/85

    Provisionen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BFH, 16.11.1993 - VIII R 33/92
    Selbst wenn man mit dem FG davon ausgeht, daß die Zinsforderung nicht wertlos und der Zufluß nicht schon aus diesem Grunde auszuschließen war (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1987 VIII R 211/82, BFH/NV 1988, 224), setzte diese Annahme nicht nur voraus, daß die Gesellschaft hinreichende Geldmittel hatte oder sich diese beschaffen konnte, sondern - wie der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480 ausgeführt hat - auch, daß eine eindeutige und unbestrittene Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft vorliegt und diese fällig ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Mai 1989 I R 159/85, BFH/NV 1990, 635, unter 5. der Gründe).
  • BFH, 05.02.1992 - I R 79/89

    Voraussetzunge für die fingierte Festellung des Einkommens bei der

    Auszug aus BFH, 16.11.1993 - VIII R 33/92
    Der GmbH steht insoweit jedenfalls ein Leistungsverweigerungsrecht zu (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1992 I R 127/90, BFHE 166, 356, BStBl II 1992, 532, und vom 5. Februar 1992 I R 79/89, BFH/NV 1992, 629, sowie Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 15. Aufl., 1988, § 30 Rdnr. 21, m. w. N.).
  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Für beherrschende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft wird angenommen, daß sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit verfügen können und daß ihnen damit entsprechende Einnahmen zugeflossen sind (BFH-Urteile vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480 unter 2. b der Gründe; vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632).
  • BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16

    Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

    Bei diesen wird angenommen, dass sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit verfügen können und ihnen damit entsprechende Einnahmen zugeflossen sind (z.B. BFH-Urteile in BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480, und vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632).
  • BFH, 15.06.2016 - VI R 6/13

    Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn

    Bei diesen wird angenommen, dass sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit verfügen können und ihnen damit entsprechende Einnahmen zugeflossen sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480; vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 36/04

    Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem

    Zwar setzt der Zufluss eines Geldbetrages im Falle dessen bloßer Gutschrift in den Büchern des Schuldners im Regelfall voraus, dass insoweit eine eindeutige und unbestrittene Leistungsverpflichtung des Schuldners besteht, diesem also insbesondere kein Leistungsverweigerungsrecht zusteht (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632).
  • BFH, 03.02.2011 - VI R 4/10

    Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gehaltsverzicht ohne wirtschaftlichen Ausgleich

    Bei diesen wird angenommen, dass sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit verfügen können und ihnen damit entsprechende Einnahmen zugeflossen sind (BFH-Urteile in BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480, unter 2.b; vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632).
  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Zwar setzt der Zufluß eines Geldbetrages im Falle dessen bloßer Gutschrift in den Büchern des Schuldners im Regelfall voraus, daß insoweit eine eindeutige und unbestrittene Leistungsverpflichtung des Schuldners besteht, diesem also insbesondere kein Leistungsverweigerungsrecht zusteht (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632).
  • BFH, 15.05.2013 - VI R 24/12

    Zufluss von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld als Arbeitslohn bei einvernehmlicher

    Bei diesen wird angenommen, dass sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit verfügen können und ihnen damit entsprechende Einnahmen zugeflossen sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480; vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632).
  • FG Münster, 04.09.2019 - 4 K 1538/16

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen entfällt die Zuflussfiktion für

    Auch ein Leistungsverweigerungsrecht schließt die Annahme eines Zuflusses wegen bestehender wirtschaftlicher Verfügungsmöglichkeit über die Zinsbeträge aus ." (BFH-Urteil vom 16.11.1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl. II 1994, 632).

    Dabei ist zuerst darauf hinzuweisen, dass sich die gesellschafts- und vor allem insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen seit dem BFH-Urteil vom 16.11.1993 VII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl. II 1994, 632 geändert haben.

    Dessen ungeachtet ist die Revision jedenfalls deshalb zuzulassen, weil der Senat nicht ausschließen kann, dass er mit der von ihm für richtig befundenen Unbeachtlichkeit eines gesetzlichen Leistungsverweigerungsrecht von dem BFH-Urteil vom 16.11.1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl. II 1994, 632 abweicht.

  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 35/00

    Kapitalerträge bei Anlegern der Ambros S.A.

    Zwar setzt der Zufluss eines Geldbetrages im Falle seiner bloßen Gutschrift in den Büchern des Schuldners im Regelfall voraus, dass insoweit eine eindeutige und unbestrittene Leistungsverpflichtung des Schuldners besteht, diesem also insbesondere kein Leistungsverweigerungsrecht zusteht (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632).
  • BFH, 20.12.1994 - VIII B 143/94

    Ernstliche Zweifel an Steuerpflicht bei sog. Schneeballsystem

    Sie sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteile vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, BStBl II 1993, 602, und vom 16. November 1993 VIII R 33/92, BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632) im Rahmen der Einkunftsart Kapitalvermögen zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige wirtschaftlich über sie verfügen kann.

    Das hat der Senat für den Fall der Koppelung der Zinsauszahlung mit der Beendigung der Kapitalanlage (BFHE 171, 48, BStBl II 1993, 602) sowie dann verneint, wenn die zugrundeliegende Zinsforderung wertlos war (Urteil in BFH/NV 1988, 224) oder der Schuldner - eine GmbH - gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter wegen Überschuldung ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht hat (Urteil in BFHE 174, 322, BStBl II 1994, 632).

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 12/96

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

  • BFH, 26.11.2007 - VIII B 159/06

    Darlegung von Divergenz - Sachaufklärungsrüge

  • FG Köln, 19.03.2014 - 14 K 2824/13

    BCI Anleger müssen Scheinrenditen versteuern

  • FG Köln, 13.01.2016 - 14 K 2673/13

    Zurechnung steuerpflichtiger Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgrund einer

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 73/95

    Voraussetzungen zur Gründung einer stillen Gesellschaft - Verwendung von Einlagen

  • BFH, 28.07.1997 - VIII B 68/96

    Forderungsverzicht durch beherrschenden Gesellschafter

  • FG Schleswig-Holstein, 13.10.2011 - 1 K 83/11

    Zeitpunkt des Zuflusses von Sonderzuwendungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern

  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 40/97
  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 72/95

    Stille Beteiligung als Gesellschafter an einem Handelsgewerbe - Steuerrechtliche

  • FG Niedersachsen, 07.11.2001 - 12 K 736/96

    Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben bei Verlusten aus von vornherein

  • FG Hamburg, 10.08.2012 - 6 K 221/10

    Einkommensteuer: Zufluss von Leistungen an den beherrschenden Gesellschafter

  • BFH - III R 58/19 (anhängig)

    Zuflussprinzip, Zahlungsverbot, GmbH

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 3 K 2347/14

    Zufluss von Arbeitslohn - Antrag auf Änderung nach §§ 164 Abs. 2, 168 AO entgegen

  • FG München, 01.03.2011 - 13 K 1934/08

    Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung beim beherrschenden Gesellschafter

  • BFH - III R 58/19 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Zuflussprinzip, Zahlungsverbot, GmbH

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